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Unternehmensberatung für Wirtschaft und Verwaltung

 

 

Sonderangebot
 

Beratung zur
 
Überleitung der Beschäftigten in die neue Vergütungsstruktur der Entgeltgruppen des TVöD zum 1.10.2005

 

 

 

Die Beschäftigten im Sinne des neuen Tarifvertrages im öffentlichen Dienst, TVöD, sind zum 1. Oktober 2005 zwingend in die neue Vergütungsstruktur überzuleiten.

 

Die "Beschäftigten" sind künftig die bisherigen Personengruppen der Arbeiter und der Angestellten, die bis zum 30.9.2005 nach den jeweils für sie extra geltenden Tarifwerken BMT, bei den Kommunen BMT-G und den Lohngruppenverzeichnissen, z.B. dem HLT, dem Hessischen Lohntarifvertrag, und nach dem BAT in Lohngruppen oder Vergütungsgruppen eingruppiert waren. Diese Bezeichnung Beschäftigte stellt also künftig die Abgrenzung zu den Beamten dar, die damit aber keinesfalls als Nichtbeschäftigte gelten sollen! Einzelne Mitglieder der Verhandlungskommissionen haben das extra betont.

 

Die Entgeltgruppenzuordnung gilt für Kommunen, Bund und Länder mit geringen Abweichungen vom Grundsatz her gleich.

 

Beide Personengruppen sind also aus den bisherigen Lohn- und Vergütungsgruppen in die neuen Entgeltgruppen zu überführen. Gleichzeitig ist die Stufe zu bestimmen, nach der jede/r einzelne Beschäftigte zu bezahlen ist. In vielen Fällen wird die Eingruppierung statt der starren Stufenzuordnung in einer individuellen Entgeltstufe zu finden sein.

 

Die bisherigen Lohn- oder Vergütungsgruppe ist die Ausgangsbasis für die Überleitung. Es reicht allerdings nicht aus, die Lohn- oder Vergütungsgruppe zu kennen. Die Formel ‚Vergütungsgruppe Vib = Entgeltgruppe 6‘ ist höchstens die Hälfte der Wahrheit. Fallgruppe, Zulagen, Ortszuschlag, Funktionszulagen, Vergütungsgruppenzulagen, allgemeine Zulagen, Besitzstandszulage, das sind u.a. die Stichworte, die beim Weg zum Vergleichsentgelt zu beachten sind. Welcher Entgeltgruppe, welcher Stufe ist der/die Beschäftigte am 1. 10. 2005 wirklich zuzuordnen? Welche weiteren Schlüsse sind aus dieser Zuorndnung zu ziehen? Hat ein Bewährungsaufstieg, ein Zeitaufstieg, ein Tätigkeitsaufstieg Einfluss auf diese Zuordnung?

 

Sie könnten Beratung und Hilfe bei diesen Beurteilungen gebrauchen?

 

Wir haben die Lösung.

 

Wir sind bekanntlich Bewertungsprofis. In unserer Bewertungsarbeit müssen wir ständig mit einer der Problemlage bei der jetzigen Überleitung der Beschäftigten vergleichbare Beurteilungen abgeben.

 

Wir übernehmen die Beurteilungen für Sie und geben Ihnen eine gutachtliche Empfehlung für die Ausführung. Das Ergebnis der Prüfungen wird schriftlich dokumentiert.

 

Verfahren

  1. Entweder Sie beauftragen uns mit der Durchführung der Arbeit. Wir kommen zu Ihnen ins Haus und sehen die Originalunterlagen an Ort und Stelle ein. Die Ergebnisse der Arbeiten liegen Ihnen kurzfristig vor.

  2.  

    oder

     

  3. Wir coachen Sie. Diese Fortbildung wird ebenfalls an Ort und Stelle durchgeführt, d.h., bei Ihnen am Arbeitsplatz, jedenfalls in Ihrem Hause.
    Bei diesem Coaching stehen wir Ihnen als Grundleistung am Ort zur Verfügung. Als Aufbauleistung stehen wir bis zum Abschluss der Überleitungsarbeiten über eine Hotline als Berater für die Klärung weiterer Fragen der Überleitung zur Verfügung.

Honorar

  1. Durchführung
     
    Das Honorar wird nach unserem zeitlichen Aufwand individuell berechnet. Es kann um die 20 Euro netto pro Stelle liegen. Wir arbeiten auf Wunsch zum vorher vereinbarten Zeit- und Festhonorar.
     
    Geben Sie uns an, wieviele Beschäftigte überzuleiten sind und fordern unser individuelles Angebot für Sie an.

  2.  

  3. Coaching/Fortbildung
     
    Das Honorar für das Coaching beträgt 1.200 Euro netto.
     
    Alle Preisangaben sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, z.Z. 16 %, tritt hinzu.

 

 

 

 

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